kanzleiköster

kundig & kaufmännisch
im Steuerrecht

Strategische Beratung, konsequente Abwehr und rechtssichere Gestaltung

Kompetenz an der Schnittstelle von Recht und Steuern – Ihr Fachanwalt in München.

Im Steuerrecht geht es selten nur um abstrakte Zahlen. Es geht um Ihr Vermögen, Ihre unternehmerische Freiheit und nicht selten um Ihre bürgerliche Existenz. Wenn der Staat Forderungen stellt oder strafrechtliche Vorwürfe erhebt, benötigen Sie keinen Verwalter, sondern einen Verteidiger.

Als Kanzlei mit doppelter Spezialisierung – Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – bieten wir Ihnen eine Beratung, die über die bloße Deklaration hinausgeht. Wir verstehen die steuerlichen Konsequenzen Ihrer unternehmerischen Entscheidungen und gestalten diese rechtssicher. Und wenn es zum Streit kommt, stehen wir kompromisslos an Ihrer Seite: im Einspruchsverfahren, vor dem Finanzgericht oder gegenüber der Steuerfahndung.

Warum Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht brauchen

Die Frage hören wir oft: „Reicht mein Steuerberater dafür nicht aus?“

Die Antwort ist differenziert. Ihr Steuerberater ist der ideale Partner für die laufende Lohnbuchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldung und den Jahresabschluss. Er ist auf eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ausgelegt. Doch es gibt Situationen, in denen Kooperation zur Falle wird.

  • Interessenkonflikte: Im Steuerstrafverfahren kann der Steuerberater selbst ins Visier geraten oder als Zeuge vernommen werden. Er kann Sie dann nicht mehr effektiv verteidigen.
  • Das Anwaltsprivileg: Als Rechtsanwälte unterliegen wir einer strengen, gesetzlich geschützten Verschwiegenheit. Unsere Akten sind in der Regel beschlagnahmefrei. Wir sind ein unabhängiges Organ der Rechtspflege – loyal nur Ihnen verpflichtet.
  • Prozessuale Waffengleichheit: Steuerstreitigkeiten werden oft nicht über materielle Fragen, sondern über Verfahrensrecht (Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung) entschieden. Wir beherrschen die Klaviatur der Fristen, Formvorschriften und Beweislastregeln, um Waffengleichheit mit der Behörde herzustellen.
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Unsere Kompetenzfelder im Steuerrecht

Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen. Unser Ansatz ist ganzheitlich: Wir lösen das aktuelle Problem und sichern die Zukunft.

1. Steuerstreit und Durchsetzung (Tax Litigation)

Steuerbescheide sind Hoheitsakte, aber sie sind nicht unfehlbar. Fehler in der Sachverhaltsermittlung, falsche Anwendung von Gesetzen oder Schätzungsfehler sind an der Tagesordnung. Wir übernehmen die Auseinandersetzung:

  • Das Einspruchsverfahren: Wir prüfen Ihren Bescheid auf Herz und Nieren. Wir legen fristgerecht Einspruch ein (§ 355 AO) und verhindern, dass fehlerhafte Festsetzungen bestandskräftig werden. Dabei haben wir stets das Risiko der „Verböserung“ im Blick und agieren taktisch klug.
  • Aussetzung der Vollziehung (AdV): Eine Steuernachzahlung kann die Liquidität Ihres Unternehmens gefährden, noch bevor geklärt ist, ob sie überhaupt rechtens ist. Wir beantragen die Aussetzung der Vollziehung, um den Zahlungsanspruch bis zur Klärung zu stoppen.
  • Finanzgerichtsprozesse: Lässt das Finanzamt nicht mit sich reden, ziehen wir für Sie vor das Finanzgericht und, wenn nötig, bis vor den Bundesfinanzhof (BFH). Wir formulieren Klageschriften, die den Sachverhalt auf den Punkt bringen und rechtlich präzise subsumieren.

2. Steuerstrafrecht: Verteidigung im Ernstfall

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist eine absolute Ausnahmesituation. Die Grenzen zwischen einem „Fehler in der Erklärung“ und einer „Straftat“ sind fließend. Die Behörden agieren zunehmend aggressiv.

  • Durchsuchung (Dawn Raids): Wenn die Steuerfahndung um 6 Uhr morgens klingelt, ist Panik der falsche Ratgeber. Wir stehen Ihnen als Notfallbeistand zur Seite. Wir überwachen die Durchsuchung, prüfen den richterlichen Beschluss und sorgen dafür, dass Sie sich nicht durch unbedachte Aussagen selbst belasten. Unser Rat: Schweigen Sie. Rufen Sie uns an.
  • Selbstanzeige: Haben Sie Einkünfte in der Vergangenheit nicht erklärt (z.B. ausländische Kapitalerträge, Krypto-Gewinne)? Der Weg zurück in die Legalität führt über die strafbefreiende Selbstanzeige. Doch Vorsicht: Sie muss vollständig sein. Ein vergessener Beleg macht die Straffreiheit zunichte. Wir rekonstruieren Ihre Einkünfte und erstellen eine wasserdichte Nacherklärung.
  • Präventivberatung: Wir prüfen Ihre Strukturen auf strafrechtliche Risiken (Tax Compliance), bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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3. Gestaltende Steuerberatung & Gesellschaftsrecht (Synergien)

Steuerrecht und Gesellschaftsrecht sind untrennbar verbunden. Jan Köster verbindet als Doppel-Fachanwalt beide Welten.

  • Holding-Strukturen: Die Gründung einer Holding kann steuerlich hochattraktiv sein (Thesaurierungsbegünstigung, 95% Steuerbefreiung bei Veräußerung). Doch die Umsetzung erfordert komplexe Verträge (Anteilstausch, Einbringung), um steuerliche Fallstricke wie die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. Wir liefern das Gesamtpaket: Steuerkonzept plus Vertragsgestaltung.
  • Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA): Die vGA ist das Damoklesschwert für jeden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Betriebsprüfer suchen gezielt nach unangemessenen Gehältern, Tantiemen oder Darlehen. Wir prüfen Ihre Verträge auf Fremdvergleichbarkeit und schützen Sie vor teuren Nachzahlungen und Haftungsrisiken (§ 69 AO).
  • Unternehmensnachfolge: Wer sein Lebenswerk übergibt, will nicht, dass das Finanzamt als Haupterbe auftritt. Wir nutzen Verschonungsregelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer optimal aus und gestalten Testamente und Gesellschaftsverträge so, dass Ihr Wille rechtssicher umgesetzt wird.

4. Begleitung bei Betriebsprüfungen

Eine Betriebsprüfung ist immer ein Eingriff in den Betriebsablauf. Wir sorgen dafür, dass sie in geordneten Bahnen verläuft.

  • Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf die Prüfung vor.
  • Wir fungieren als Puffer in der Kommunikation mit dem Prüfer.
  • Wir wehren unberechtigte Hinzuschätzungen (z.B. wegen angeblicher Kassenmängel) ab und verhandeln in der Schlussbesprechung auf Augenhöhe.

Ihr Weg zur Rechtssicherheit

Steuerrechtliche Probleme lösen sich nicht durch Aussitzen. Im Gegenteil: Zinsen und Säumniszuschläge laufen weiter, Fristen verstreichen. Handeln Sie proaktiv.

In unserer Kanzlei in München finden Sie einen Partner, der Klartext redet. Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Risiken auf und entwickeln eine Strategie, die wirtschaftlich vernünftig und rechtlich belastbar ist.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihr Recht bekommen – gegenüber dem Finanzamt, im Wettbewerb und für Ihr Unternehmen.

kanzleiköster – Jan Köster

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

St.-Anna-Straße 11, 80538 München

Tel: 089 24449970

Email: sekretariat@kanzleikoester.com

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