Das übergreifende Ziel jeder Tätigkeit für unsere Mandanten charakterisieren wir durch drei Leitgedanken:
•erfolgsorientiert: die intensive Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des jeweiligen Falls; gleichzeitig der Blick über die eigene Nasenspitze hinaus und die Einbeziehung größerer Zusammenhänge: das sind zwei der entscheidenden Voraussetzungen, zur bestmöglichen individuellen Lösung zu finden – bei der Gestaltung von Verträgen, der Rechtsform für Unternehmen etc.
•präventiv: unklare bzw. mehrdeutige Formulierungen in Verträgen oder Vertragslücken führen zu den meisten Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht – und nur allzuleicht zu finanziellen Verlusten. »Das konnte doch vorher keiner ahnen«, heißt es dann im Nachhinein. Unser Ziel – und unser Anspruch – ist es hingegen, genau diese Dinge schon im Vorfeld zu berücksichtigen
•durchsetzungsstark: »es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt«: Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von seiten Dritter ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche agieren wir so erfolgsorientiert, wie im ersten Punkt beschrieben.